
Fühlen Sie sich sicher - die gesetzliche Gewährleistung besteht natürlich auch bei uns!
Mit der Bauabnahme beginnt die Verjährungsfrist der Leistung. Die Gewährleistung für Bauleistungen ist gesetzlich geregelt. Die Gewährleistung ist eine Mängelhaftung, die dem Käufer bei mangelhafter Ware hilft. Zunächst muss der Bauunternehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung haben. Sie dürfen nicht sofort einen anderen Handwerker bestellen oder den Lohn kürzen. Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, können Sie auch verlangen, dass das Werk neu erstellt wird. Auch in der Gewährleistungsfrist meldet der Bauherr den Mangel zunächst schriftlich und mit einer festgelegten Frist. Der Bauunternehmer hat weiterhin ein Nachbesserungsrecht. Mit der Bauabnahme beginnen die Gewährleistungsfristen. Für kleinere handwerkliche Leistungen gilt die Gewährleistungsfrist ab dem Rechnungsdatum.